Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für unsere Vertragsgestaltung. Nachfolgend finden Sie die aktuellen AGB für Seminare und Lehrgänge.


AGB Seminare und Lehrgänge


§ 1 Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Lehrgangs-/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.


1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


§ 2 Vertragsgegenstand


2.1 Der Veranstalter bietet Lehrgänge und Seminare an. Diese können von maximal 15 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.


2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Insbesondere wird vereinbart: 1. Inhalt der Veranstaltung 2. Teilnahmebedingungen 3. Dauer der Veranstaltung 4. Ort der Veranstaltung 5. Kosten der Veranstaltung


§ 3 Zustandekommen des Vertrages


3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.


3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.


3.3 Ein Rücktritt vom gebuchten Seminar ist bis vier Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Unterschreitung dieser Frist wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro fällig.


3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.


3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.


3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.


3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.


3.8 Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unberührt.


§ 4 Vertragsdauer und Vergütung


4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.


4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung, Rechnung oder Bar seiner Zahlungspflicht nachkommen.


4.3 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung, in jedem Fall aber spätestens 3 Tage vor Kursbeginn, ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.


4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%, es sei denn, die Leistungen sind nach § 4 Nr. 21 UStG als Umsatzsteuerfrei ausgewiesen und die entsprechende Befreiung liegt vor.


§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen


5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.


5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter mangels Eigenverschuldens und eigener Vertragstreue die vereinbarte Leistung in Rechnung.


§ 6 Allgemeine Teilnahmebedingungen


6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.


6.2 Der Lehrgangs-/Seminarleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.


6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Lehrgang/Seminar kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.


6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.


6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.


6.6 Vor der Veranstaltung muss der Lehrgangs-/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.


6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.


6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Lehrgangs-/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.


6.9 Veranstaltungen, Lehrgänge und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.


§ 7 Verschwiegenheitspflicht


Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


§ 8 Haftung


8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.


8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


§ 9 Gerichtsstand


9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.


9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.


9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.


§ 10 Sonstige Bestimmungen


10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.


10.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


§ 11 Salvatorische Klausel


Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.


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